Anmeldung der Gemeinde-Initiative Au-Heerbrugg
für einen Mindestabstand (500m) von Windenergieanlagen.
Der Gemeinderat hat mit Beschluss die Zulässigkeit der folgenden Initiative festgestellt:
"Initiative für einen Mindestabstand von Windenergieanlagen" zur Ergänzung des Baureglements der Politischen Gemeinde Au SG.
Gestützt auf Art. 17 ff. der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Au in Verbindung mit Art. 64 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) stellen die Unterzeichneten Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Au folgendes Initiativbegehren:
Wortlaut: "Im Baureglement der Politischen Gemeinde Au ist eine Bestimmung aufzunehmen, die einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen einer Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von über 20 Metern und einer dauernd oder zeitweise bewohnten Liegenschaft festlegt."
Nach der Anmeldung der Initiative durch das Initiativkomitee läuft nun die Frist zur Einreichung.
Diese läuft am Montag, 26. August 2024 ab.
Amtlich veröffentlicht am: 27. 05. 2024 Publikation im amtlichen Publikationsorgan (publikationen.sg.ch)
Auf diesem Unterschriftenbogen dürfen nur Personen unterzeichnen, die in der politischen Gemeinde Au-Heerbrugg stimmberechtigt sind.
Gerne können Sie den Unterschriftenbogen ausdrucken, unterschreiben und uns anschliessend zurückschicken:
- Unterschriftenbogen im PDF Download -
für einen Mindestabstand (500m) von Windenergieanlagen.
Der Gemeinderat hat mit Beschluss die Zulässigkeit der folgenden Initiative festgestellt:
"Initiative für einen Mindestabstand von Windenergieanlagen" zur Ergänzung des Baureglements der Politischen Gemeinde Au SG.
Gestützt auf Art. 17 ff. der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Au in Verbindung mit Art. 64 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) stellen die Unterzeichneten Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Au folgendes Initiativbegehren:
Wortlaut: "Im Baureglement der Politischen Gemeinde Au ist eine Bestimmung aufzunehmen, die einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen einer Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von über 20 Metern und einer dauernd oder zeitweise bewohnten Liegenschaft festlegt."
Nach der Anmeldung der Initiative durch das Initiativkomitee läuft nun die Frist zur Einreichung.
Diese läuft am Montag, 26. August 2024 ab.
Amtlich veröffentlicht am: 27. 05. 2024 Publikation im amtlichen Publikationsorgan (publikationen.sg.ch)
Auf diesem Unterschriftenbogen dürfen nur Personen unterzeichnen, die in der politischen Gemeinde Au-Heerbrugg stimmberechtigt sind.
Gerne können Sie den Unterschriftenbogen ausdrucken, unterschreiben und uns anschliessend zurückschicken:
- Unterschriftenbogen im PDF Download -
unterschriftenliste1.pdf | |
File Size: | 248 kb |
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Die Windenergieanlagen sind wegen ihrer Erschliessung mit Strassen und Stromnetzen bewusst nahe am Siedlungsgebiet geplant und haben deshalb negative Auswirkungen auf den Lebensraum der Bevölkerung. Da solche gigantische Windkraftanlagen Gefahren und Beeinträchtigungen für alle Bewohnerinnen und Bewohner in der Nähe bilden (z. B. Feuer, Eiswurf, Infraschall, Beschattung, Lichtverschmutzung, Verkehr) soll rasch ein Mindestabstand eingeführt werden. Ausserhalb des Kantons St.Gallen sind zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bereits gewisse Abstandsregelungen vorhanden. So gilt in Deutschland ein genereller Mindestabstand von 1000m, im Kanton Baselland wird im Richtplan auch ein Mindestabstand von 700m vorgesehen und die Gemeinde Hagenbuch ZH hat soeben an der Gemeindeversammlung einen Mindestabstand von 1000m beschlossen. Das Bundesgericht hat die Rechtsmässigkeit solcher Vorschriften bestätigt (1C_149/2021, Urteil vom 25 August 2022).
Für den Schutz der Natur gibt es bereits strenge Vorschriften (Fledermäuse, Vögel, Bäume, Wildtiere etc.) jedoch spielt der Schutz des Menschen bei der Planung von Windkraftanlagen offenbar kaum eine Rolle. Die Lärmschutzverordnung stammt aus dem Jahr 1986 und die Normen zur Beurteilung von Windkraftanlagen beziehen sich auf maximal 30m hohe Windturbinen. Heute werden in der Schweiz jedoch Windturbinen mit 150m Höhe und in Deutschland bereits mit 250m Höhe gebaut. Es ist daher mehr als nur angebracht, dass auch der Kanton St.Gallen bzw. die Gemeinde Au-Herrbrugg moderne Abstandsregelungen einführt.
Der für die Energiewende notwendige Ausbau von Windenergieanlagen soll soweit wie möglich im Einvernehmen mit der ansässigen Bevölkerung vor Ort erfolgen. In diesem Sinne verfolgt das Initiativbegehren das Ziel, einen angemessenen Interessensausgleich zwischen den Anforderungen der Energiewende und den zu berücksichtigenden Interessen der örtlichen Wohnbevölkerung zu schaffen. Bei der Standortermittlung für eine einzelne Windenergieanlage oder einen Windpark gilt es einen Mindestabstand Abstand zwischen Windenergieanlage und Wohngebäuden einzuhalten.
Für den Schutz der Natur gibt es bereits strenge Vorschriften (Fledermäuse, Vögel, Bäume, Wildtiere etc.) jedoch spielt der Schutz des Menschen bei der Planung von Windkraftanlagen offenbar kaum eine Rolle. Die Lärmschutzverordnung stammt aus dem Jahr 1986 und die Normen zur Beurteilung von Windkraftanlagen beziehen sich auf maximal 30m hohe Windturbinen. Heute werden in der Schweiz jedoch Windturbinen mit 150m Höhe und in Deutschland bereits mit 250m Höhe gebaut. Es ist daher mehr als nur angebracht, dass auch der Kanton St.Gallen bzw. die Gemeinde Au-Herrbrugg moderne Abstandsregelungen einführt.
Der für die Energiewende notwendige Ausbau von Windenergieanlagen soll soweit wie möglich im Einvernehmen mit der ansässigen Bevölkerung vor Ort erfolgen. In diesem Sinne verfolgt das Initiativbegehren das Ziel, einen angemessenen Interessensausgleich zwischen den Anforderungen der Energiewende und den zu berücksichtigenden Interessen der örtlichen Wohnbevölkerung zu schaffen. Bei der Standortermittlung für eine einzelne Windenergieanlage oder einen Windpark gilt es einen Mindestabstand Abstand zwischen Windenergieanlage und Wohngebäuden einzuhalten.
Frist zur Einreichung der 400 Unterschriften läuft am Montag,
26. August 2024, ab. Verbleibende Zeit für die Sammlung der Unterschriften: |
SFS will ein 140 Meter hohe Grosswindkraftanlage bauen mit Gesamthöhe von 220 Meter
Windenergieanlagen ja, aber bitte nicht vor der Haustüre.
Es gibt für Windenergieanlagen weder auf kantonaler noch auf Bundesebene Abstandsnormen.
JETZT UNTERSCHREIBEN!
Um was geht es?
Gemeinde-Initiative Au-Heerbrugg
für einen Mindestabstand von Windenergieanlagen.
Was will die Gemeinde-Initiative?
Initiativbegehren im Wortlaut: "Im Baureglement der Politischen Gemeinde Au ist eine Bestimmung aufzunehmen, die einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen einer Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von über 20 Metern und einer dauernd oder zeitweise bewohnten Liegenschaft festlegt."
Warum braucht es diese Gemeinde-Initiative?
In Heerbrugg steht die Planung eines 140 Meter hohen Windrads, inkl. der Rotorblätter, was eine Gesamthöhe von 220 Metern ergibt. Aktuell fehlen sowohl auf kantonaler als auch auf Bundesebene klare Abstandsnormen für Windenergieanlagen. Grundsätzlich befürworten wir Windenergie, plädieren jedoch dafür, derartige grosse Anlagen nicht unmittelbar vor unserer Haustür zu platzieren.
Was passiert, wenn ich unterschreibe?
Indem Sie als stimmberechtigte Person die Initiative für einen Mindestabstand von Windenergieanlagen unterstützen, setzen Sie sich aktiv für diese wichtige Massnahme ein. Nach Einreichung der Initiative wird die gesamte Bevölkerung der politischen Gemeinde Au-Heerbrugg die Gelegenheit haben, in einer Abstimmung über diese Frage zu entscheiden. Ihr Beitrag als Unterstützer dieser Initiative trägt dazu bei, die Meinungsbildung in der Gemeinschaft zu beeinflussen und die Zukunft der Windenergienutzung in unserer Region mitzugestalten.
Schlusswort:
Der für die Energiewende notwendige Ausbau von Windenergieanlagen soll soweit wie möglich im Einvernehmen mit der ansässigen Bevölkerung vor Ort erfolgen. In diesem Sinne verfolgt das Initiativbegehren das Ziel, einen angemessenen Interessensausgleich zwischen den Anforderungen der Energiewende und den zu berücksichtigenden Interessen der örtlichen Wohnbevölkerung zu schaffen. Bei der Standortermittlung gilt es einen Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden einzuhalten.
IG Gegenwind Au-Heerbrugg Unser Ziel ist es, die Lebensqualität in unserer Gemeinde zu erhalten und die Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen der geplanten Grosswindkraftanlage ausreichend zu schützen. Wir sind nicht gegen Windenergie, aber gegen Windkraftanlagen an ungeeigneten Standorten. Siedlungsgebiete eignen sich definitiv nicht für Monsterwindräder! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: info@gegenwind-au-heerbrugg.ch, www.gegenwind-au-heerbrugg.ch Unterstützen Sie uns mit einer Spende! Spendenkonto: IBAN CH35 0483 5121 3194 0000 0, Manuel Cadonau Gegenwind Au-Heerbrugg, 9434 Au, Credit Suisse.
Windenergieanlagen ja, aber bitte nicht vor der Haustüre.
Es gibt für Windenergieanlagen weder auf kantonaler noch auf Bundesebene Abstandsnormen.
JETZT UNTERSCHREIBEN!
Um was geht es?
Gemeinde-Initiative Au-Heerbrugg
für einen Mindestabstand von Windenergieanlagen.
Was will die Gemeinde-Initiative?
Initiativbegehren im Wortlaut: "Im Baureglement der Politischen Gemeinde Au ist eine Bestimmung aufzunehmen, die einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen einer Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von über 20 Metern und einer dauernd oder zeitweise bewohnten Liegenschaft festlegt."
Warum braucht es diese Gemeinde-Initiative?
In Heerbrugg steht die Planung eines 140 Meter hohen Windrads, inkl. der Rotorblätter, was eine Gesamthöhe von 220 Metern ergibt. Aktuell fehlen sowohl auf kantonaler als auch auf Bundesebene klare Abstandsnormen für Windenergieanlagen. Grundsätzlich befürworten wir Windenergie, plädieren jedoch dafür, derartige grosse Anlagen nicht unmittelbar vor unserer Haustür zu platzieren.
Was passiert, wenn ich unterschreibe?
Indem Sie als stimmberechtigte Person die Initiative für einen Mindestabstand von Windenergieanlagen unterstützen, setzen Sie sich aktiv für diese wichtige Massnahme ein. Nach Einreichung der Initiative wird die gesamte Bevölkerung der politischen Gemeinde Au-Heerbrugg die Gelegenheit haben, in einer Abstimmung über diese Frage zu entscheiden. Ihr Beitrag als Unterstützer dieser Initiative trägt dazu bei, die Meinungsbildung in der Gemeinschaft zu beeinflussen und die Zukunft der Windenergienutzung in unserer Region mitzugestalten.
Schlusswort:
Der für die Energiewende notwendige Ausbau von Windenergieanlagen soll soweit wie möglich im Einvernehmen mit der ansässigen Bevölkerung vor Ort erfolgen. In diesem Sinne verfolgt das Initiativbegehren das Ziel, einen angemessenen Interessensausgleich zwischen den Anforderungen der Energiewende und den zu berücksichtigenden Interessen der örtlichen Wohnbevölkerung zu schaffen. Bei der Standortermittlung gilt es einen Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden einzuhalten.
IG Gegenwind Au-Heerbrugg Unser Ziel ist es, die Lebensqualität in unserer Gemeinde zu erhalten und die Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen der geplanten Grosswindkraftanlage ausreichend zu schützen. Wir sind nicht gegen Windenergie, aber gegen Windkraftanlagen an ungeeigneten Standorten. Siedlungsgebiete eignen sich definitiv nicht für Monsterwindräder! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: info@gegenwind-au-heerbrugg.ch, www.gegenwind-au-heerbrugg.ch Unterstützen Sie uns mit einer Spende! Spendenkonto: IBAN CH35 0483 5121 3194 0000 0, Manuel Cadonau Gegenwind Au-Heerbrugg, 9434 Au, Credit Suisse.